Über die damals konkret herrschenden Verkehrsverhältnisse lässt sich ansonsten nichts aus den Akten entnehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft weist aber zu Recht darauf hin, dass an einem Schönwettertag während der Sommerferienzeit, zumal nicht zu einer Randzeit, sondern am Vormittag, auf den Schweizer Alpenpässen generell mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Ebenso ist an einem schönen Sommertag um 10:52 Uhr auch am rechten Thunerseeufer mit (Gegen-)Verkehr zu rechnen.