Insbesondere die ähnliche Nasenpartie – die breiten Nasenflügel und der eher kurze Abstand von Nasenspitze bis zur Augenhöhe – deutet darauf hin, dass es sich beim Fahrer um den Beschuldigten handelt. Diese Übereinstimmungen kommen noch deutlicher zum Vorschein, wenn man das Bild mit der Kopfansicht aus der Radaraufnahme der Übertretung vom 4. Juli 2016, die erwiesenermassen den Beschuldigten zeigt, vergleicht (vgl. pag. 35, klarer ersichtlich auf dem qualitativ besseren und etwas helleren elektronischen Bild auf der CD-ROM auf pag. 87).