Darüber hinaus ist auf dem schwarzweissen Radarfoto (pag. 10) zu erkennen, dass der Fahrer dunkle Handschuhe trägt, die handrückenseitig und bei den Fingern farblich abweichende, hellere Schutzflächen aufweisen, wie dies bei den beim Beschuldigten sichergestellten Handschuhen der Fall ist (vgl. pag. 82, vgl. ferner pag. 34, wo