In Bezug auf die eine Woche darauf in Merligen festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung bestehen keine Verbindungsdaten, die eine Lenkeridentifikation zulassen würden. Der Lenker fuhr mit dem identischen – auf den Beschuldigten eingetragenen und bei diesem später sichergestellten – Motorrad, mit dem der Beschuldigte noch am 4. Juli 2016 im Berner Oberland geblitzt worden war, und zwar mit derselben Jacke und demselben Helm (E. 7.4.1 oben, vgl. insbesondere die Vergleichsbilder [Front- und Heckaufnahme] auf der CD-ROM auf pag. 313). Darüber hinaus ist auf dem schwarzweissen Radarfoto (pag.