torrad via Risch zurück nach D.________ zu fahren. Demgegenüber stellt die mutmasslich befahrene Rundroute via A4 über Arth nach Flüelen und dann via A2 weiter nach Wassen über den Sustenpass und via Meiringen über den Brünigpass vorbei an Hergiswil und Gisikon wieder zurück nach D.________ (vgl. pag. 64) eine gerade an schönen Hochsommertagen reizvolle Motorradtour dar. Die beweiswürdigenden Überlegungen der Vorinstanz zum möglichen Fahrweg des Beschuldigten erweisen sich damit als weit mehr denn als blosse Mutmassungen.