Die Abweichungen könnten etwa darauf zurückzuführen sein, dass der Beschuldigte einen Umweg fuhr und/oder – was bei der mehrstündigen Fahrt, zumal um diese Zeit am Vormittag sogar wahrscheinlich erscheint – eine Pause einlegte. Diesen geringfügigen Unsicherheiten über den genauen Ablauf der Fahrt zum Trotz lassen die geografischen und zeitlichen Übereinstimmungen keine Zweifel daran offen, dass der Beschuldigte der in Gadmen geblitzte Motorradlenker war.