Dieser Schluss wird zudem dadurch bestätigt, dass auf der Nahaufnahme des Kopfes des damals aufgenommenen Radarbilds (pag. 35, noch besser ersichtlich auf dem qualitativ besseren elektronischen Bild auf der CD-ROM auf pag. 87) eine ausgeprägte Ähnlichkeit mit dem Beschuldigten auszumachen ist (vgl. zum Vergleich das auf der CD-ROM auf pag. 313 vorhandene Passfoto des Beschuldigten).