auch für ein ausgehendes) SMS benutzten Antennen befunden haben (vgl. die Legende zu der Auswertung auf der CD-ROM auf pag. 105). Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend festhält, ist aus der innert rund einer halben Stunde zurückgelegten Strecke von Hergiswil nach D.________ zu schliessen, dass der Beschuldigte motorisiert unterwegs war. Die um 11:37 Uhr auf der A4 Richtung Schwyz festgestellte Geschwindigkeitsübertretung wurde offenbar in Risch/SZ begangen (vgl. Nachtragsbericht der Kantonspolizei Zug, pag. 40 [beim Verweis auf Beilage 03]).