61, Z. 150 ff.), ergab, dass dieses am 4. Juli 2016 um 11:20 Uhr mit einer Mobilfunkantenne in Hergiswil/NW verbunden war, um 11:32 Uhr mit einer in Gisikon/LU und dann um 11:54 Uhr mit einer solchen in D.________ (pag. 65). Zu diesen Zeiten muss sich das Mobiltelefon des Beschuldigten und damit mit grosser Wahrscheinlichkeit auch er selber in der Nähe der für die eingehenden (in D.________ auch für ein ausgehendes) SMS benutzten Antennen befunden haben (vgl. die Legende zu der Auswertung auf der CD-ROM auf pag.