239 f., S. 8 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung), worauf verwiesen werden kann. Illustrativ zeigte sie dies anhand der beiden Aufnahmen vom 4. Juli 2016 auf der Autobahn A4 auf, wo die Jacke auf der farbigen Rückaufnahme desselben Fahrers schwarz, auf der schwarzweissen Frontaufnahme mit Infrarotlicht jedoch deutlich heller erscheint (vgl. pag. 34). Derselbe Effekt zeigt sich beim Helm, wo die (tatsächlich) leuchtend orangen Elemente oberhalb des Visiers und über den Scheitel hinweg (vgl. pag. 81) auf den teilweise stark belichteten schwarzweissen Radaraufnahmen hell