33 und 39). Am 11. Juli 2016 um 10:52 Uhr wurde von einem mobilen Radargerät eine dritte Geschwindigkeitsüberschreitung eines Motorrads mit dem Kontrollschild ________ erfasst. Diesmal auf der Strasse zwischen Merligen und Sundlauenen in Fahrtrichtung Thun. Nach Abzug der Messtoleranz von 6 km/h (vgl. Art. 8 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 VSKV-ASTRA) wurde die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausserorts noch um 38 km/h überschritten (pag. 8 ff.). Auf dem Radarbild ist deutlich zu erkennen, dass sich das Hinterrad des Fahrzeugs leicht vom Boden abgehoben hat (vgl. pag.