Sie liegen der Kammer ebenfalls elektronisch – teilweise in besserer Qualität als die ausgedruckten Aufnahmen in den Akten – auf CD-ROM vor (pag. 313). Neben den Radarbildern aus den beiden Kontrollen in Gadmen und rund eine Woche darauf in Merligen sind auf dem Datenträger zwei Bilddateien vorhanden, auf denen die Aufnahmen des Motorrads aus beiden Vorfällen zum Vergleich nebeneinandergelegt sind (Front- und Heckaufnahme). Zudem ist auf einem Bild, auf dem der Oberkörper des in Merligen festgestellten Motorradlenkers vergrössert ist, zum Vergleich direkt neben dem Kopf des Fahrers ein Passfoto des Beschuldigten eingefügt.