10 sind die anlässlich der Hausdurchsuchung und von den sichergestellten Gegenständen gemachten Fotoaufnahmen auf diesem Datenträger in digitaler Form abgelegt. Im oberinstanzlichen Verfahren wurden zudem sämtliche Fotoaufnahmen aus den Kontrollen vom 4. und 11. Juli 2016 bei der Kantonspolizei Bern ediert. Sie liegen der Kammer ebenfalls elektronisch – teilweise in besserer Qualität als die ausgedruckten Aufnahmen in den Akten – auf CD-ROM vor (pag.