und 82 f.). Nachdem ihm vorgehalten worden war, aus den Fallprotokollen sei ersichtlich, dass der Lenker dieselbe Motorradbekleidung und denselben Helm trage, wie derjenige anlässlich der Geschwindigkeitsübertretung auf der A4, erwiderte der Beschuldigte, es habe in der Garage 8 bis 10 Helme gehabt, wobei jeweils immer zwei Helme gleich gewesen seien. Er habe damals der Polizei ausdrücklich gesagt, sie sollten alles in der Garage fotografieren (pag. 60 f., Z. 118 ff.). Schliesslich gab er auf Frage an, sein Mobiltelefon nicht anderen Personen auszuleihen (pag. 61, Z. 150 ff.).