50 ff.), am 29. November 2016 von der Staatsanwaltschaft (pag. 57 ff.) sowie anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 15. November 2017 von der Vorinstanz zu den Vorwürfen befragt (pag. 208 f.). Zur Sache verweigerte er im Wesentlichen die Aussage. Vor der Polizei machte der Beschuldigte abgesehen von der Bestreitung, am 4. Juli 2016 um 9:41 Uhr auf der fraglichen Strecke bzw. durch die entsprechende Kontrollstelle gefahren zu sein (pag. 51), wie später auch vor der Vorinstanz, keine Aussagen zur Sache. Etwas aussagefreudiger zeigte er sich vor der Staatsanwaltschaft: