151). Weiter soll er am 11. Juli 2016 um 10:52 Uhr in Merligen (Gemeinde Sigriswil) auf der Seestrasse in Fahrtrichtung Thun mit demselben Motorrad auf trockener, gerader Strasse und bei guten Sichtverhältnissen und regem Verkehr die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausserhalb von Ortschaften wissentlich und willentlich (nach Abzug der Geräte- und Messunsicherheit) um 38 km/h überschritten haben (pag. 152). 7.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, zum Zeitpunkt der Messungen der Geschwindigkeitsüberschreitungen der Halter des Motorrads mit dem Kontrollschild __