5. Es seien von Amtes wegen die weiteren notwendigen Verfügungen betreffend die Einziehung der Fahrzeuge, die Rückgabe der übrigen beschlagnahmten Gegenstände und die Löschung des erstellten DNA-Profils sowie der übrigen erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist zu treffen.