2.2. der groben Verletzung von Verkehrsregeln durch Überschreitung um 38 km/h bei einer generellen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, begangen am 11. Juli 2016 um 10:52 Uhr in Merligen (Gemeinde Sigriswil); 2.3. des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, festgestellt am 11. August 2015 um 09:56 Uhr in Rickenbach (Kanton Schwyz); 2.4. des Fahrens ohne Fahrzeugausweis und Haftpflichtversicherung, festgestellt am 11. August 2015 um 09:56 Uhr in Rickenbach (Kanton Schwyz). 3. A.________ sei in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu verurteilen: