7 2.1. der qualifiziert groben Verletzung von Verkehrsregeln durch Überschreitung um 67 km/h bei einer generellen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, begangen am 4. Juli 2016 um 09:41 Uhr in Gadmen (Gemeinde Innertkirchen); 2.2. der groben Verletzung von Verkehrsregeln durch Überschreitung um 38 km/h bei einer generellen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, begangen am 11. Juli 2016 um 10:52 Uhr in Merligen (Gemeinde Sigriswil);