5. dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst sei die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zu erteilen (Art. 17 Abs. 1 lit. c Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 6. das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 15. November 2017 sei in den übrigen Teilen zu bestätigen.