1.4 des Fahrens ohne Fahrzeugausweis und Haftpflichtversicherung, angeblich begangen am 11. August 2015, 09:56 Uhr, in Rickenbach / SZ unter Auferlegung der vor- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten inkl. der Verteidigungskosten an den Kanton Bern; 2. die mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 28. Juli 2015 ausgesprochene bedingte Geldstrafe von 8 Tagessätze zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 240.00, sei nicht zu widerrufen, unter Auferlegung der auf das Widerrufsverfahren entfallenden Verfahrenskosten an den Kanton Bern;