Weiter wurden beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zug die Akten betreffend die gegen den Beschuldigten angeordneten Administrativmassnahmen (ADMAS-Akten) und bei der Kantonspolizei Bern, Technische Verkehrsüberwachung, die Radaraufnahmen vom 4. und 11. Juli 2016 ediert (in digitaler Form auf CD-ROM, pag. 313). Zudem wurden von Amtes wegen ein Auszug aus dem Strafregister (pag. 337 f.) sowie ein Leumundsbericht, inklusive Abklärung zu den finanziellen Verhältnissen, datierend vom 22. Mai 2018 (pag. 324 ff.) über den Beschuldigten eingeholt.