Sie beantragte, der Beschuldigte sei zu verurteilen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 15 Monaten, wobei der Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von 4 Jahren aufzuschieben sei, zu einer (unbedingten) Geldstrafe von 100 Tagessätzen sowie zu den Verfahrenskosten. Mit Schreiben vom 9. März 2018 teilte der Beschuldigte mit, dass kein Nichteintreten auf die Anschlussberufung beantragt wird (pag. 293). Nachdem die auf den 17. Juli 2018 angesetzte oberinstanzliche Hauptverhandlung von Amtes wegen abgesetzt werden musste, ordnete die Verfahrensleiterin auf Vorschlag der Verteidigung und im Einverständnis mit den Parteien gestützt auf Art.