3 Erwägungen: I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 15. November 2017 erkannte das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) Folgendes (pag. 220 ff.; Hervorhebungen im Original): I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Urkundenfälschung, angeblich begangen in der Zeit zwischen 5. Juli 2013 und 9. Januar 2017 ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: