2. Soweit der Beschwerdeführer obsiegt, wird das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt als gegenstandslos abgeschrieben. Soweit der Beschwerdeführer unterliegt, wird das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege, unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt, infolge Aussichtslosigkeit abgewiesen.