Vor rund einem Jahr wurde der Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern erst nach längeren Verzögerungen umgesetzt und der Beschwerdeführer nach St. Johannsen verlegt. Die Rückmeldungen aus dem Vollzug sind durchwegs positiv (amtliche Akten BVD pag. 1897, wonach der Beschwerdeführer die Anforderungen für den Übertritt in eine offene Abteilung erfüllt; pag. 1899, 1904 f., wo eine Weiterführung der stationären Massnahme in einem offenen therapeutischen Setting empfohlen wird).