6 überprüft werden kann (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts BGer 6B_297/2017 vom 8. Mai 2017 E. 2.3, wonach die Frage der Ausgestaltung einer Massnahme von der Überprüfung der Massnahme als solche zu unterscheiden ist). Das ZMG und die Rechtsmittelinstanzen hatten die Frage, wo bzw. unter welchen vollzugsrechtlichen Bedingungen die Sicherheitshaft zu vollziehen ist, nicht zu überprüfen.