Das Verfahren richtet sich nach der StPO und die Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts wurden durch den Beschwerdeführer weitergezogen. Das Bundesgericht hat sich in drei Entscheiden zur Frage der Rechtmässigkeit der Sicherheitshaft geäussert und bestätigt, dass eine Wiederholungsgefahr zu Recht bejaht und die Frage nach milderen Ersatzmassnahmen als die Haft ebenso rechtmässig verneint worden sei (Urteil des Bundesgerichts BGer 6B_113_201/2018 vom 15. Mai 2018 E. 6, Urteil des Bundesgerichts BGer 6B_1B 287/2018 vom 5. Juli 2018 und schliesslich Urteil des Bundesgerichts BGer 1B_433/2018 vom 4. Oktober 2018).