Anzumerken ist, dass zwischenzeitlich die abweisenden Entscheide der Beschwerdekammer vom 16. August 2018 (BK 18 327) und des Bundesgerichts vom 4. Oktober 2018 (BGer 1B_433/2018) ergingen. IV. 18. Zur Frage der Zuständigkeit zur Überprüfung der Sicherheitshaft: