9. Auf die daraufhin den Parteien gewährten Gelegenheit zur Duplik (pag. 79 ff.) verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft am 16. August 2018 (pag. 85). Die POM verwies am 22. August 2018 auf ihre bisherigen Ausführungen und Anträge und schloss sich im Übrigen der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft an (pag. 89). Daraufhin wurde der Schriftenwechsel vorbehältlich umgehend einzureichender Schlussbemerkungen am 28. August 2018 als geschlossen erachtet (pag. 93 ff.). II.