Die Verfahrens- und Anwaltskosten bei der Vorinstanz seien der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen. 6. Eventuell: Dem Beschwerdeführer sei für das Verfahren bei der Vorinstanz die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnende sei ihm als amtlicher Rechtsvertreter zuzuordnen. 7. Die Verfahrens- und Anwaltskosten für das vorliegende Verfahren seien der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen. 8. Eventuell sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnende sei ihm als amtlicher Rechtsvertreter zuzuordnen.