4. Am 26. Juni 2018 erhob der Beschwerdeführer, weiterhin vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 11. Juni 2018 und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 3): 1. Der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 11. Juni 2018 (2018.POM.316) sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführer sei unverzüglich in eine Massnahmenvollzugseinrichtung vorzugsweise in ein forensisches Wohnheim zu versetzen.