2. Gegen die Verfügung der BVD vom 9. März 2018 erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 17. April 2018 bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (nachfolgend POM) Beschwerde, wobei er die Aufhebung der Verfügung der BVD vom 9. März 2018, seine unverzügliche Entlassung aus der Sicherheitshaft und die Gewährung des Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung seines Rechtsvertreters als amtlicher Anwalt beantragte (vgl. amtliche Akten BVD pag. 2189 ff.).