2211 ff.), die Beschwerdekammer des Obergerichts Bern wies auch die dagegen erhobene Beschwerde ab (pag. 2278 ff.) und am 5. Juli 2018 wies auch das Bundesgericht die gegen den Beschluss der Beschwerdekammer erhobene Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat (BGer 1B_287/2018 vom 5. Juli 2018, pag. 2340 ff. amtliche Akten BVD). Mit Entscheid vom 18. Juli 2018 verlängerte das ZMG die Sicherheitshaft erneut bis zum 11. Januar 2019 und trat auf den Eventualantrag auf unverzügliche Versetzung in ein Straf- und Massnahmenzentrum nicht ein (pag. 2357 ff amtliche Akten BVD).