Mit Entscheid vom 15. März 2018 (pag. 2052 ff.) hielt das ZMG die angeordnete Sicherheitshaft bis zum 11. April 2018 aufrecht. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern am 5. April 2018 ab (pag. 2144 ff.). Eine dagegen erhobene Beschwerde in Strafsachen wies das Bundesgericht mit Urteil vom 15. Mai 2018 ab, soweit es darauf eintrat (BGer 1B_201/2018 vom 15. Mai 2018, pag. 2261 ff. amtliche Akten BVD). In der Zwischenzeit wurde die angeordnete Sicherheitshaft erneut verlängert (pag. 2211 ff.), die Beschwerdekammer des Obergerichts Bern wies auch die dagegen erhobene Beschwerde ab (pag.