7. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde): - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern - dem Bundesamt für Polizei - der Meldestelle für Geldwäscherei - Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern (Dispositiv vorab, Begründung nach Ablauf der Rechtsmittelfrist)