3. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 1‘200.00 wird zur anteilsmässigen Deckung der Geldstrafe von CHF 6‘600.00 verwendet. 4. Die bei der E.________ (Schweiz) AG auf dem Konto Nr. .________, lautend auf A.________, beschlagnahmten Vermögenswerte gemäss dem aktuellen Kontostand (CHF 49‘866.00 per 21.02.2018) werden in der Höhe von CHF 5‘400.00 zur anteilsmässigen Deckung der Geldstrafe von CHF 6‘600.00 und im vorhandenen Restbetrag (abzüglich allfälliger Bankspesen) zur anteilsmässigen Deckung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten verwendet.