38 verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten. Die Untersuchungshaft von 86 Tagen (11.03.2015 bis 04.06.2015) wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Davon sind 9 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 25 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 6‘600.00. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 78‘519.25.