33 schlaggerätes eine Strafe von 10 Strafeinheiten und für eine Pistole 30 Strafeinheiten (S. 52 der Richtlinien). Kumuliert macht dies 60 Strafeinheiten aus. Auch unter Beachtung des Asperationsprinzips ist im vorliegenden Fall eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen dem insgesamt noch leichten Verschulden des Beschuldigten angemessen. Im Vergleich zum Standardfall ist leicht verschuldenserhöhend zu werten, dass der Beschuldigte drei der Waffen griffbereit zur Verteidigung im Nachttisch bzw. in der Nähe des Bargeldes im Schrank aufbewahrte.