31 17. Gesamtfreiheitsstrafe – Täterkomponente 17.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Bezüglich des Vorlebens und der aktuellen persönlichen Verhältnisse kann vorab auf die Aussagen des Beschuldigten im Berufungsverfahren zur Person (pag. 2302 ff.), den Leumundsbericht vom 24. Januar 2019 (pag. 2258 ff.) sowie die Erwägungen der Vorinstanz (pag. 2220, S. 46 der Urteilsbegründung) verwiesen werden. Er ist berufstätig, verheiratet und Vater zweier kleiner Kinder. Der Beschuldigte weist gemäss aktuellem Strafregisterauszug (pag.