Entsprechend ist ihm volle Schuldfähigkeit zu attestieren. Die subjektive Tatkomponente wirkt sich neutral auf das Verschulden aus. 15.4 Einsatzstrafe Aufgrund der Schwere der Verletzung bzw. der Gefährdung des betroffenen Rechtsguts und der Erhöhung aufgrund der Art und Weise der Herbeiführung des Erfolges bzw. Verwerflichkeit des Handelns liegt das Verschulden des Beschuldigten innerhalb des weiten Strafrahmens noch im leichten Bereich. Eine Einsatzstrafe von 30 Monaten erscheint dem Verschulden angemessen.