Entsprechend ist insgesamt betrachtet von einem hohen Gefährdungspotenzial auszugehen. Nichtsdestotrotz ist im Verhältnis zum ausserordentlich weiten Strafrahmen das Ausmass des verschuldeten Erfolges als leicht zu bezeichnen. 15.2 Art und Weise der Herbeiführung des Erfolges, Verwerflichkeit des Handelns Mit dem bewiesenen Verkauf von 50 Gramm Heroingemisch an H.________ in den Jahren 2012/2013 ist auch erstellt, dass der Beschuldigte offenkundig kurz nach dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 9. Mai 2012 mit den Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz fortfuhr.