Der Beschuldigte sagte in seinem letzten Wort anlässlich der Berufungsverhandlung sinngemäss, er hätte nicht in seinem normalen Job gearbeitet, wenn er ein Drogendealer wäre und mit diesem Handel derart viel Geld verdienen würde (pag. 2313). Zwar dürfte es bei einigen Drogenhändlern so sein, dass sie keine andere berufliche Tätigkeit mehr ausüben. Das Gegenteil schliesst Drogenhandel jedoch nicht aus. Im Falle des Beschuldigten war sein geregeltes Berufs- und Familienleben gerade die perfekte Deckung. Auch dieses Argument vermag die zweifelsfreie Beweislage nicht zu erschüttern.