Z. 418 ff.), ergibt auch keinen Sinn. Wäre es sein legales Geld gewesen, hätte er dieses auf der Bank einzahlen können und nicht in bar horten müssen. Den Vorbringen der Verteidigung ist im Weiteren entgegenzuhalten, dass der Beschuldigte bei der E.________ ein Privatkonto hatte, das per 31. Dezember 2014 einen Saldo von über CHF 54‘500.00 (pag. 633) bzw. per 10. März 2015 von über CHF 58‘700.00 (pag. 634) aufwies. Davon ausgehend indiziert das Gespräch vom 8. Februar 2015 mit C.________, dass das vom Arbeitgeber mit Lohn (für ein Pensum von 80 % [pag. 154]) alimentierte Privatkonto nicht für andere Zwecke bzw. illegale Geschäfte verwendet wurde.