Ergänzend ist festzustellen, dass seine eingereichte Liste (pag. 1924) auch nicht in Einklang steht zu seinen eigenen Aussagen anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 8. September 2017, wo er ausführte, er habe ungefähr im Februar 2014 dem Beschuldigten CHF 30‘000.00 übergeben (pag. 427.10). In der Liste wurde dieser Betrag jedoch nicht aufgeführt, obwohl die Liste bloss eine Woche später bei der Staatsanwaltschaft eingelangt ist. Der Beschuldigte hat zugegeben, die CHF 107‘000.00 (für jemanden) aufbewahrt zu haben.