25 bzw. unlogisch und auf eine Lüge hindeutend und damit insgesamt als unglaubhaft abgetan. Seine Aussagen in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 8. September 2017 sind insgesamt – trotz der vorgängigen Absprachemöglichkeit mit dem Beschuldigten – oberflächlich, vage und weisen keine nennenswerten Details auf. Es fehlte auch an jeglichen Belegen. Es erstaunt im Übrigen doch sehr, dass er immer nur Geld beim Beschuldigten deponiert, aber nie solches bei ihm bezogen haben will.