__ sichergestellten 134 Gramm Heroingemisch einen solchen von 14 % Heroin Hydrochlorid aufwiesen. Dass die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift und die Vorinstanz beweiswürdigend bezüglich der 700 Gramm Heroingemisch (Ziffer I.1.1. der Anklageschrift), 200 Gramm Heroingemisch (Ziffer I.1.3. der Anklageschrift) und 50 Gramm Heroingemisch (Ziffer I.1.4. der Anklageschrift) von einem Reinheitsgrad von 14 % ausgegangen sind, ist ausgehend von den erstellten Reinheitsgraden sowie unter Berücksichtigung der Betäubungsmittelstatistiken (Gehaltswerte) 2014 und 2015 der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin