Der Heroinkonsument H.________ erweckte mit seinem Aussageverhalten im Allgemeinen zwar nicht einen besonders glaubwürdigen Eindruck, da er versuchte, sich selbst und seine Lieferanten möglichst nicht zu belasten. Es ist jedoch nicht auszumachen, weshalb die dennoch gemachte Belastung bezüglich der 50 Gramm Heroingemisch zu Unrecht erfolgt und damit unglaubhaft sein sollte. Das Aussagenverhalten des Beschuldigten ist äusserst auffällig, gerade im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Drogenhandels mit H.________ ab Frühjahr