21 Die Polizei habe ihn beim Hineingehen ins Haus und beim Hinausgehen beobachtet (pag. 2312). 9.6.4 Würdigung der Kammer H.________ gab am 7. Mai 2015 anlässlich der polizeilichen Einvernahme schon ziemlich am Anfang zu Protokoll, dass er früher, d.h. 2012 oder 2013, zwei Mal «ein 25gi» gute Heroinbase vom Beschuldigten übernommen habe (pag. 369 Z. 67 ff.). Diesbezüglich handelt es sich um eine spontan geäusserte Belastung, auf die auch aus Sicht der Kammer abgestellt werden muss. Der Heroinkonsument H.____