20 den Fall zeigt sich exemplarisch, dass die Aussage des Beschuldigten «Ich habe um ehrlich zu sagen bei C.________ paar Mal solche Spiele gespielt» (pag. 212.16 Z. 539 f.) eine klassische Schutzbehauptung ist. Im Ergebnis kam die Vorinstanz in Anbetracht der erdrückenden Beweislage zu Recht zum Schluss, dass der Sachverhalt gemäss Ziffer I.1.3. der Anklageschrift in Bezug auf den Verkauf von 200 Gramm Heroingemisch für CHF 5‘000.00 erstellt ist. Gemäss Gespräch Nr. 1141 wurden die insgesamt 200 Gramm Heroingemisch an F.___